Wie jedes Jahr, war es auch 2016 wieder soweit. Das Mittelalter lebte auf und rd. 45.000 Besucher kamen an den drei Pfingsttagen nach Krefeld Linn. Auch ich habe mich für einen Samstag früh aus dem Bett gewagt, denn den Vormittag über sollte es trocken bleiben sagte der Wetterbericht. Nun ja, vielleicht hatte er nicht Krefeld Linn gemeint, denn ich war, nach einem ausreichenden Frühstück um 10.15 Uhr kaum auf den Festwiesen angekommen, als es einen kräftigen Schauer gab. Also mußte der gar nicht so mittelalterliche Schirm herhalten. Aber das war’s dann auch, den Rest des Tages jagte der Wind die dicken Wolken über den Himmel und ab und zu kam sogar die warme Sonne zwischen ihnen hervor. Weiterlesen →
Schlagwort / Markt
Flachsmarkt 2009
Wie angekündigt waren wir heute mal wieder auf dem Flachsmarkt. Leider war die Familie nicht zu bewegen noch etwas länger zu bleiben, denn wie jedes Jahr war es natürlich rappelvoll auf dem Gelände der Burg in Krefeld Linn. Auch für die „Kleinen“ gab es einiges zu sehen, aber man muß sich natürlich dafür begeistern können :D.
Neben vielen Händlern, die ihre Waren feilgeboten haben gab es wie jedes Jahr auch Handwerker denen man über die Schulter gucken konnte. Hutmacher, Puppenmacher genauso wie Bonbonmacher aber auch künstlerische Berufe wie Steinmetze, Maler, Schmuckmacher u.v.m.
Wer es sich nicht nehmen lassen möchte, findet auch Berufe aus der guten alten Zeit wie z.B. den Barbier … Rasur gefällig? Und dazwischen immer mal wieder Musiker und Statisten, welche die Kleidung längst vergangener Jahrhunderte tragen.
1-2 mal am Tag versammelt sich das Volk auf einem großen Platz, wo dann ein mittelalterliches Ritterturnier stattfindet. Dieses war für heute leider erst auf den Nachmittag terminiert, so daß wir es nicht mehr mitbekommen haben. Wer trotzdem ein paar Fotos sehen möchte klickt wie immer auf Flickr / Sevenload und dort im Album “Rund um Krefeld”.
Garantie oder Gewährleistung
Ein neues elektronisches Gerät gekauft und nach einiger Zeit will der Akku nicht mehr? Garantie oder Gewährleistung?
Im Fall der Akkus behaupten Händler schnell, daß diese nicht der Gewährleistung unterliegen. Allenfalls der Garantie (eine freiwillige Leistung des Herstellers) und die ist häufig bereits abgelaufen.
Die gesetzliche Gewährleistung (2002 in der EU eingeführt) besagt aber, daß jede mangelhafte Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf beim Händler reklamiert werden kann. Iwona Gromek, Juristin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW sagte in der WDR Sendung „Markt“ vom 12.01.2009: „Akkus sind eine ganz normale Ware, ob fest im Gerät verbaut oder lose zu kaufen. Somit unterliegen sie wie alle anderen Waren auch der für zwei Jahre währenden Gewährleistungspflicht, die man beim Händler einfordert„.
Allerdings existieren dabei Stolpersteine. Geht eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf kaputt, muss der Händler nachweisen, daß diese bei Übergabe in Ordnung war. Danach muß hingegen der Kunde nachweisen, daß die Ware von Anfang an einen Fehler hatte. Und das dürfte in den meisten Fällen schwierig werden.
Ist die Beweislast jedoch ausgeräumt und Händler sowie Kunde sind sich einig, daß ein Defekt von Anfang an vorlag, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sache zu regulieren.
1. Nacherfüllung
Der Händler, der auch anfallende Versandkosten trägt, repariert das Gerät oder tauscht es gegen ein neues aus. (Gem. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17.04.2008 ist der Verbraucher in dem Fall nicht verpflichtet, dem Verkäufer Wertersatz zu leisten).
2. Minderung
Bei der Minderung behält der Kunde das Gerät und erhält einen Teil des Kaufpreises zurück. Der Händler nimmt einen Wert an, den das Gerät in seiner eingeschränkten Funktion noch hat und zahlt dem Kunden den Differenzbetrag zum Kaufpreis zurück.
3. Rücktritt
Waren zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos, oder ist eine Nacherfüllung nicht möglich, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Er gibt das Gerät an den Händler zurück und erhält den Kaufpreis erstattet. Hier darf der Händler eine Nutzungsentschädigung einbehalten. Faustregel: Kaufpreis dividiert durch die angenommene Haltbarkeitsdauer multipliziert mit der Gebrauchsdauer in Monaten.
Quelle: WDR Markt