Stell dir vor, es ist Winter und eine Glühbirne geht kaputt. Zuhause kein Problem, neue eingeschraubt und fertig. Am Auto … tja da ist das so eine Sache. Früher, neue eingesteckt und fertig, heute … geht das nicht mehr so einfach.
Da der Motorraum so eng und voll geworden ist, muß man, um an die Glüh-/Hallogenbirne zu kommen die ganze Lampe ausbauen oder zumindest lockern. Bei einigen Fahrzeugen muß man sogar unter dem Kotflügel herumfummeln um an die Birnen ranzukommen. Eigentlich doch ein Unding. Da nützt es auch nicht, wenn man Ersatzbirnen dabei hat, wenn man erst mal Werkzeug braucht um den Wagen zu demontieren.
Außerdem früher (sagen wir mal vor 5 Jahren) kostete eine Halogenbirne um die 6,- Euro, heute Preissteigerung sei Dank sind es schon um die 10,- Euro. Dazu kommen dann noch die Kosten für den Lampenwechsel. Hier habe ich dieser Tage sage und schreibe 15,- Euro bezahlt, dann noch die MwSt macht mal eben 30,- Euro nur weil ein Glühfaden seinen Geist aufgegeben hat.
Dabei gibt es doch eine seit 1.08.2006 gültige EU-Verordnung die sagt:
– das serienübliche Bordwerkzeug muss für den Lampenwechsel ausreichen
– der Lampenwechsel muss durch den Kfz-Besitzer selbst in angemessener Zeit erfolgen können, ohne dass dabei fachspezifische Kenntnisse notwendig sind
– Verletzungen sind auszuschließen
Die Verordnung findet Anwendung auf alle nach dem 1.8.2006 neu auf den Markt gebrachten Kfz-Typen.
Gut mein Auto ist von 2004, aber trotzdem, es ist doch schwachsinnig, daß sowas überhaupt geregelt werden muß. Zu Hause rufe ich doch auch nicht den Elektriker der mir die Lampe von der Decke schraubt, nur weil ich eine neue Glühbirne einschrauben möchte. Was sagt ihr? Da steckt Kalkül dahinter? Na na, wer wird denn den Herstellern hier Absicht unterstellen 😮 .