Heute hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung verabschiedet. Was heißt das in knappen Worten?
– Werbeanrufe sind nur noch erlaubt, wenn der Betroffene dazu vorher ausdrücklich seine Genehmigung erteilt hat.
[Wer will das kontrollieren. Fast jeder hat irgendwo mal angekreuzt, daß er bereit ist von dem einen oder anderen Unternehmen Informationen zu bekommen]
– Das Widerrufsrecht bei Werbeanrufen für Lotterien oder Zeitschriftenabonnements beträgt künftig einen Monat. Bei anderen Angeboten 14 Tage.
[Vorausgesetzt man weiß überhaupt von seinem Vertragsabschluß. Ich hoffe, daß man schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt werden muß, bevor die Frist läuft]
– Beim Wechsel z.B. des Strom-, Gas- oder Telefonanbieters muß der Kunde den Wechsel zunächst schriftlich bestätigen.
[Erscheint mir brauchbar, wenn der Kunde zunächst etwas unterschreiben und zurückschicken muß, auch wenn es dann u.U. 2-3 Tage länger dauert.]
– Werbeanrufer dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken (gestrichen wurde in dem Zusammenhang die zunächst vorgesehene Möglichkeit für ein Call-Center, die Rufnummer eines Auftraggebers einzusetzen. Somit kann man zwar ermitteln wer tatsächlich angerufen hat, nicht aber welches Unternehmen den Werbeanruf in Auftrag gegeben hat).
[Bedeutet aber auch, die Lösung „Unbekannter Anrufer“- einfach klingeln lassen funktioniert nicht mehr]
Und, ist das jetzt die Lösung aller Probleme mit Telefonwerbung? Die Gegner sagen nein und hoffen auf den Widerstand der (Bundes-)Länder, die der Initiative noch zustimmen müssen. Vor allem die Strafen (gemäß Gesetzesentwurf drohen Telefonspammern Geldbußen bis zu 50.000 Euro) sind einigen noch zu niedrig. Warten wir’s ab.